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Stadt Usedom

Die Stadt, die der Insel ihren Namen gab

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Grobe

(Wüstung; slawischer Ursprung – durch Gräben geschützter Ort), 1159 erste Erwähnung eines Dorfes auf der Insel Usedom1. Bischof Adalbert von Pommern bestätigt dem 1153/55 gegründeten Kloster Grobe die Schenkung des Dorfes Grobe (villa Groben) von Herzog Ratibor I. und seiner Frau Pribislawa.

 

Der Ort war nahe der Stadt Uznam gelegen (in suburbia Vznomiensi – in der Vorstadt Usedoms); 1184 wird das Kloster von Grobe nach Watecow auf den Marienberg (heute Klosterberg) verlegt2, da in Grobe schlechte Bedingungen: Gestank, schlechtes Wasser, Marktlärm und Beengungen herrschten.

 

1307/09 erfolgte die Verlegung des Klosters von Grobe bei Usedom nach Pudagla3.

Ab 1407 wurden die „Kloster-Kaveln“ an den Rat der Stadt Usedom verpachtet (s. Wilhelmshof). Ausgrabungen bestätigen die Lage des Klosters auf dem Klosterberg4.

M. Störr

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1Pommersches Urkundenbuch I. Band 786-1253: Urkunde Nr. 48 vom 8. Juni 1159,
 Köln Wien, 1970 (Böhlau).
2Pommersches Urkundenbuch I. Band 786-1253: Urkunde Nr. 96 vom 
20. Februar 1184, Köln Wien, 1970 (Böhlau).
3Hoogeweg H. (1925): Die Stifter und Klöster der Provinz Pommern. – 
S. 260-388, Stettin (Sauniers).
4Behn, A. (1998): Zur Geschichte und Lage des Klosters Grobe. 
– In Metz, B. (Hrsg.) Usedom – Geschichte und Geschichten, S. 45-60, 
Ostklüne (Verlag Störr).
 
Bestrafte Ungenügsamkeit

 

Es war das Kloster Grabow (Grobe) im Lande Usedom,

Das nährte Gott vorzeiten aus seiner Gnade Strom.

Sie hätten sich sollen begnügen!

 

Es schwammen an der Küste, daß es die Nahrung sei

Den Mönchen in dem Kloster, jährlich zwei Fisch' herbei.

Sie hätten sich sollen begnügen!

 

Zwei Störe, groß gewaltig; dabei war das Gesetz,

Daß jährlich sie den einen fingen davon im Netz.

Sie hätten sich sollen begnügen!
Der andre schwamm von dannen, bis auf das andre Jahr,

Da bracht' er einen neuen Gesellen mit sich dar.

Sie hätten sich sollen begnügen!

 

Da fingen wieder einen sie sich für ihren Tisch;

Sie fingen regelmäßig jahraus jahrein den Fisch.

Sie hätten sich sollen begnügen!

 

Einst kamen zwei so große in einem Jahr herbei;

Schwer ward die Wahl den Mönchen, welcher zu fangen sei?

Sie hätten sich sollen begnügen!

 

Sie fingen alle beide; den Lohn man da erwarb,

Daß sich das ganze Kloster den Magen dran verdarb.

Sie hätten sich sollen begnügen!

 

Der Schaden war der kleinste, der größte kam nachher:

Es kam nun gar zum Kloster kein Fisch geschwommen mehr.

Sie hätten sich sollen begnügen!

 

Sie hat so lange gnädig gespeiset Gottes Huld;

Daß sie nun des sind ledig, ist ihre eigne Schuld.

Sie hätten sich sollen begnügen!

 

Quelle: Friedrich Rückert: Werke, Band 1, Leipzig und Wien [1897], 
        S. 298-299