Stadt Usedom
Die Stadt, die der Insel ihren Namen gab
Die Stadt, die der Insel ihren Namen gab
Grundsätzlich besteht mit der Vollendung des 14. Lebensjahres für den Fischfang an allen Gewässern des Landes MV eine Fischereischeinpflicht.
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (das vierzehnte Lebensjahr wird am Tag vor dem vierzehnten Geburtstag vollendet) unterliegen nicht der Fischereischeinpflicht. Kinder können ohne Fischereischein jedoch mit eigener Angelerlaubnis eigenständig angeln. Es wird jedoch durch die Fischereiaufsicht auch nicht beanstandet, wenn ein Kind unter Aufsicht eines Inhabers von Fischereidokumenten im inhaltlichen Geltungsbereich dieser Dokumente mit angelt. Nähere Hinweise zum Angeln durch Kinder finden Sie hier.
Alle Berechtigungen erhalten Sie bei uns in der Stadtinformation Usedom.
Fischereischeine werden auf Lebenszeit oder zeitlich befristet erteilt.
Der auf 28 Tage zeitlich befristeter Fischereischein wird als Touristenfischereischein
in der Stadtinformation oder an den angeschlossenen Ausgabenstellen erteilt. Dieser kann innerhalb
eines Kalenderjahres auch mehrfach erteilt werden.
Für die Ausübung der Fischerei werden auch die Fischereischeine der anderen Bundesländer anerkannt,
soweit diese gültig sind.
Erstausstellung 24,00 Euro
Verlängerung 13,00 Euro
Neben den Besitz eines gültigen Fischereischeins, muss jeder Angler auch eine Angelerlaubnis für das jeweilige zu beangelnde Gewässer besitzen.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer.


(Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff, die Ostsee, Kubitzer Bodden, Gr. u. Kl. Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Wismarbucht, Salzhaff, Darßer Boddenkette, Strelasund, soweit sich die deutsche Gebietshoheit (12-Seemeilen-Zone) erstreckt
Entgelt für Angelerlaubnis (Küstengewässer)
Für die Erteilung der Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes M-V wird ein Entgelt wie folgt erhoben:
| Angelkartentyp | Entgelt |
|---|---|
| Tageskarte (Gültigkeit 24 Stunden) | 6 Euro |
| Wochenkarte (Gültigkeit 7 Tage) | 12 Euro |
| Jahreskarte für Kinder und Jugendliche (am Tag des Erwerbs das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet) (gültig im Kalenderjahr) | 10 Euro |
| Jahreskarte für Personen mit Schwerbehindertenausweis (gültig im Kalenderjahr) | 10 Euro |
| Jahreskarte (gültig im Kalenderjahr) | 30 Euro |
Usedomer See Ratsfisch- & Bauhofwasser Karte
| Wochenkarte | 5 Euro |
| Jahreskarte (gültig im Kalenderjahr) | 10 Euro |
Information zur Entrichtung der Fischereiabgabe
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns (M-V) hat am 10.07.2024 in seiner 84. Sitzung dieser Legislaturperiode die Änderung des Landesfischereigesetzes M-V beschlossen.
Eine wichtige Änderung ist die Neufassung des § 9 Abs.1 Landesfischereigesetz zur Entrichtung der Fischereiabgabe.
Ab dem Jahr 2025 muss auch jeder „Gastangler“ aus anderen Ländern und Staaten die Fischereiabgabe in M-V entrichten, unabhängig davon, ob eine Entrichtung in seinem Heimatland erfolgt ist. Die dafür notwendige Änderung der Fischereischeinverordnung M-V wurde am 08.08.2025 bekanntgegeben.
Die Fischereiabgabe für das Jahr 2025 kostet 10 Euro.
Kachliner-Becken nur im Amt Usedom-Süd erhältlich
Kachliner-See Angelverbot